Seitenbild_i45

planung
aus erfahrung macht es sinn, dass du mit der planung der veranstaltung mindestens zwei monate vor der veranstaltung beginnst und dich bei uns meldest. danach vereinbaren wir zusammen eine erste sitzung, an welcher wir die genaueren details der veranstaltung besprechen.

vertragsformen

drittelsvertrag

diese vertragsform richtet sich an jugendliche zwischen 16 und 25 jahren wohnhaft im kanton zug. ein allfälliger gewinn wird durch drei geteilt. der erste drittel geht direkt an die veranstalterInnen, der zweite drittel wird von der i45 verwaltet und kann in absprache mit diesen für folgeveranstaltungen eingesetzt werden. der rest geht an die i45 und wird für die deckung defizitärer veranstaltungen verwendet. bei dieser vertragsform übernimmt die i45 ein allfälliges defizit, deshalb werden die veranstalterInnen intensiv durch das team der i45 begleitet und betreut.


mietvertrag

diese vertragsform ist dann sinnvoll, wenn die veranstalterInnen schon viel erfahrung mitbringen und wenig unterstützung in der vorbereitung brauchen und/oder die rahmenbedingungen (alter, wohnkanton) für einen drittelsvertrag nicht erfüllen. für einen mietvertrag müssen die veranstalterInnen mindestens 18 jahre alt sein, oder sie stellen für die vertragsunterzeichnung einen gesetzlichen vertreter. regelmässige konzertveranstalterInnen (min. 4 mal im jahr) erhalten pro veranstaltung eine mietreduktion von chf 200.

rahmenbedingungen

allgemein
bei beiden vertragsformen gelten die hausregeln, das alkoholpräventionskonzept und die i45-rahmendbedingungen. sämtliche anfragen werden individuell geprüft.

die verträge mit allen angaben und preisen findest du unter downloads.